Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen digitalBEISTAND (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung digitaler Dienstleistungen, insbesondere die Sicherung, Aufarbeitung und Bereinigung digitaler Profile sowie die Begleitung im digitalen Alltag.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss & Leistungsgegenstand
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer zustande.
- Der Auftragnehmer erbringt rein technische Dienstleistungen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung von Fotos, Videos und persönlichen Dateien, die Recherche und Bereinigung digitaler Profile und Online-Konten, die Gerätebearbeitung (Smartphone, Tablet, Laptop) sowie die Begleitung älterer Menschen im digitalen Alltag.
- Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzdienstleister. Die erbrachten Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags fachkundige Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Diese sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 3 Legitimation & Rechtsmissbrauch
- Der Auftraggeber versichert ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er rechtmäßiger Erbe, bevollmächtigte Person oder anderweitig legitimierter Vertreter des Dateninhabers ist.
- Die Vorlage eines Erbscheins, einer notariellen Vollmacht oder einer gleichwertigen Legitimation ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Legitimation vor Auftragsannahme zu prüfen und den Auftrag bei begründeten Zweifeln abzulehnen.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten, erschlichenen oder missbräuchlichen Beauftragung resultieren. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Gerichtskosten.
- Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag sofort zu beenden und behördliche Stellen zu informieren.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln, insbesondere bekannte Zugangsdaten, PINs und Geräteinformationen.
- Führt die Übermittlung falscher oder unvollständiger Informationen, beispielsweise ein fehlerhafter PIN, zu einer automatischen Gerätesperrung, Datenlöschung oder sonstigem Datenverlust, trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für diesen Schaden. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Fall vollständig ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber bestätigt schriftlich vor Beginn der Arbeiten, dass er soweit möglich kein eigenes Backup der zu bearbeitenden Daten besitzt, sofern dies der Fall ist. Liegt kein Backup vor, kann dem Auftraggeber im Schadensfall ein erhebliches Mitverschulden nach § 254 BGB zugerechnet werden, das die Haftung des Auftragnehmers vollständig entfallen lassen kann.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, übersandte oder abgegebene Geräte vollständig und in ihrem vorgefundenen Zustand zu beschreiben.
§ 5 Gefahrübergang & Versand
- Das Transportrisiko für eingesandte Geräte trägt vollständig der Auftraggeber, vom Moment der Übergabe an den Paketdienst bis zum schriftlich bestätigten Eingang beim Auftragnehmer. Schäden oder Verlust auf dem Postweg begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Geräte ausschließlich per versichertem Paketdienst mit Sendungsverfolgung und angemessener Deckungssumme zu versenden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, entfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer im Falle eines Verlustes oder Schadens.
- Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Geräte schriftlich und dokumentiert deren Zustand bei Eingang.
- Die Rücksendung bearbeiteter Geräte erfolgt ebenfalls per versichertem Paketdienst. Ab Übergabe an den Paketdienst trägt der Auftraggeber erneut das Transportrisiko. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei persönlicher Abholung durch den Auftragnehmer wird eine schriftliche Quittung über Zustand und Umfang der übergebenen Geräte ausgestellt. Ab Ausstellung der Quittung geht das Transportrisiko auf den Auftragnehmer über.
§ 6 Analysefrist & Ersteinschätzung
- Der Auftragnehmer gibt innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Geräte eine erste schriftliche Einschätzung über den Umfang der möglichen Datenwiederherstellung und den voraussichtlichen Arbeitsaufwand.
- Diese Einschätzung ist unverbindlich und stellt keine Erfolgsgarantie dar. Technische Einschränkungen, die sich erst im Verlauf der Bearbeitung zeigen, können zu einer abweichenden Einschätzung führen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich informiert.
§ 7 Haftungsbeschränkung
§ 7.1 Grundsatz Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Schäden beschränkt, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und auch dann nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 7.2 Datenverlust Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Bearbeitung gesperrter, beschädigter oder technisch beeinträchtigter Geräte mit technischen Risiken verbunden ist, die auch bei sorgfältiger Ausführung zu Datenverlust führen können. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern dieser nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. Der Auftraggeber bestätigt vor Beginn der Arbeiten schriftlich, über diese Risiken informiert worden zu sein. Liegt kein eigenes Backup der Daten vor, trifft den Auftraggeber ein erhebliches Mitverschulden nach § 254 BGB, das die Haftung des Auftragnehmers vollständig entfallen lassen kann.
§ 7.3 Geräteschäden Schäden an Hardware, einschließlich dauerhafter Geräteschäden, die im Zuge von Entsperrungs- oder Wiederherstellungsversuchen entstehen, begründen keine Haftung des Auftragnehmers, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich, dass derartige Risiken bekannt sind und akzeptiert werden.
§ 7.4 Transportrisiko & Postversand Das Transportrisiko für eingesandte Geräte trägt vollständig der Auftraggeber vom Moment der Übergabe an den Paketdienst bis zum schriftlich bestätigten Eingang beim Auftragnehmer. Schäden oder Verlust auf dem Postweg begründen keine Haftung des Auftragnehmers. Die Rücksendung bearbeiteter Geräte erfolgt per versichertem Paketdienst; ab Übergabe an den Paketdienst trägt der Auftraggeber erneut das Transportrisiko.
§ 7.5 Drittplattformen & externe Dienste Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen, Richtlinien oder technischen Systeme von Drittanbietern wie sozialen Netzwerken, E-Mail-Diensten oder Streaming-Plattformen. Eine Haftung für Verzögerungen, Ablehnungen oder sonstige Folgen, die durch das Verhalten von Drittplattformen entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 7.6 Auffangklausel Für alle weiteren Schäden, die nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelt sind, haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Umgang mit Finanzkonten & Krypto-Assets
§ 8.1 Leistungsgegenstand & Abgrenzung Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Gerätezugängen. Er ist kein Finanzdienstleister, kein Treuhänder und kein Vermögensverwalter. Er führt zu keinem Zeitpunkt Finanztransaktionen durch, verwaltet keine Vermögenswerte und trifft keine finanziellen Entscheidungen im Namen oder Auftrag des Auftraggebers — auch nicht auf ausdrückliche Weisung hin.
§ 8.2 Haftungsausschluss für Vermögensschäden Jegliche Haftung für Vermögensverluste ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Kursverluste bei Krypto-Assets, verpasste Kündigungsfristen, laufende Abbuchungen, Kontosperrungen durch Drittanbieter sowie sonstige finanzielle Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese während oder nach der Bearbeitung entstehen und unabhängig davon, ob ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Auftrag besteht. Der Ausschluss gilt nicht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.
§ 8.3 Technische Beschränkung bei Krypto-Assets Der Auftragnehmer unternimmt keinerlei Versuche, Passwörter, PINs, Private Keys oder Seed Phrases zu erraten, zu rekonstruieren oder durch technische Hilfsmittel zu umgehen. Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die Wiederherstellung des Gerätezugangs auf Betriebssystemebene. Ergibt sich dabei zufällig oder technisch bedingt Sichtbarkeit von Wallet-Inhalten oder Zugangsdaten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich zu melden und die Bearbeitung bis zur Anwesenheit des Auftraggebers zu unterbrechen.
§ 8.4 Anwesenheitspflicht bei Krypto-Bezug Sobald im Rahmen eines Auftrags der Zugang zu Krypto-Wallets, Private Keys oder Seed Phrases entstehen könnte, gelten folgende Pflichten zwingend und ohne Ausnahme: Der Auftraggeber ist bei der Übergabe persönlich anwesend oder nimmt per dokumentiertem Video-Call teil. Die erstmalige Einsicht in Wallet-Inhalte, Private Keys oder Seed Phrases erfolgt ausschließlich in Anwesenheit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erlangt zu keinem Zeitpunkt alleinigen Zugriff auf Private Keys oder Seed Phrases; entsprechende Informationen werden weder notiert, fotografiert, gespeichert noch in irgendeiner Form festgehalten. Eine Abweichung von diesen Regelungen ist selbst auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nicht möglich und begründet ein sofortiges Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers.
§ 8.5 Freistellungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzkonten oder Krypto-Assets entstehen, insbesondere von Ansprüchen weiterer Erben, Nachlassgläubiger oder Behörden. Diese Freistellungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Auftragnehmer von einem solchen Anspruch Kenntnis hatte.
§ 9 Datenspeicherung & Löschkonzept
- Zur Sicherstellung einer erfolgreichen Datenübergabe speichert der Auftragnehmer die gesicherten Daten für eine Frist von 4 Wochen nach vollständiger Übergabe an den Auftraggeber.
- Die Speicherung erfolgt ausschließlich offline auf physisch getrennten, externen Datenträgern ohne Internetverbindung. Es findet keine Cloud-Speicherung oder Übermittlung an Dritte statt.
- Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist werden alle gesicherten Daten unwiderruflich und sicher gelöscht. Eine Wiederherstellung ist ab diesem Zeitpunkt technisch nicht möglich. Der Auftraggeber wird mindestens 7 Tage vor Ablauf der Frist per E-Mail an die bevorstehende Löschung erinnert.
- Geschäftliche Kommunikation und Auftragsdokumentationen werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO / § 257 HGB) für bis zu 10 Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht.
- Der Auftraggeber kann jederzeit die vorzeitige Löschung seiner Daten beantragen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Vergütung & Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Angebot.
- Kann eine Datenwiederherstellung nach technischer Prüfung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird eine Analysepauschale in Höhe von 300,00 Euro, inkl. 19% MwSt. fällig. Diese deckt den Aufwand der Prüfung, Dokumentation und Ersteinschätzung ab. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten über diese Regelung informiert und bestätigt sie schriftlich.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Die Übergabe gesicherter Daten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 11 Vertraulichkeit & Verschwiegenheit
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen, insbesondere persönliche Daten, Zugangsdaten sowie Inhalte von Konten und Kommunikation, streng vertraulich zu behandeln.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung oder auf gesetzliche Anordnung.
- Alle Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
